Aktuelle Verträge für |
SGB XI |
Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI
Änderung zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von 1997 (gültig ab 1.5.1997) Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI von 1997 (gültig ab 1.5.2023) Betrifft: § 27 Abwesenheit |
Abwesenheitsregelung bei unvorhergesehener oder krankheitsbedingter vorübergehender
Abwesenheit während der Kurzzeitpflege
Festlegung der PSK vom 25.5.2023 |
Gemeinsame Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich
tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege
GKV-Spitzenverband |
Strukturerhebungsbogen (Stand 1.6.19) SGB XI komplett |
Strukturerhebungsbogen SGB XI Personaländerung (Stand 1.6.19) |
Verhandlungsunterlagen SGB XI |
Antragsunterlagen für Entgeltverhandlungen von Kurzzeitpflegen (Vollverhandlung) |
vereinfachte Antragsunterlagen für eine Entgeltverhandlung bei einer aktuellen Vergütungsvereinbarung von tarifungebundenen
Pflegeeinrichtungen
Bedingungen: mindestens eine Vollverhandlung nach PSG II, keine Änderung der Platzzahl seit der letzten Verhandlung Variante 1: Basis regional übliches Entgelt (B1) für Tages- und Kurzzeitpflege nach Ablauf der Laufzeit Variante 2: Basis regional übliches Entgelt (B2) mit individuellen Personalkosten nach Ablauf der Laufzeit |
Antragsunterlagen zur Umstellung von aktuellen Vergütungsvereinbarungen während der Laufzeit
von tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen
Aktualisierung zum 1.1.2024, nur anzuwenden, wenn Laufzeit nicht bis 31.12.2023 ausgelaufen ist Variante 1: Umstellung während der Laufzeit auf Basis des regional üblichen Entgelts (C1) Variante 2: Umstellung während der Laufzeit vereinfachtes Verfahren (C2) |
Azubi nach Pflegeberufegesetz |
Die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung für Azubis nach dem Pflegeberufegesetz ist beim SAFP zu beantragen. |
Antrag für Ausbildungszuschlag
gemäß § 26 Pflegeberufegesetz und § 84 Abs. 1 SGB XI zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach dem Pflegeberufegesetz
gültig für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Grundlage ist der Bescheid für 2024. |
Azubi Krankenpflegehelfer/in |
Hinweis: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich für die nach Landesrecht anerkannte
Ausbildung in Verbindung mit § 82a SGB XI.
Antrag auf Zusatzvereinbarung gemäß § 82a SGB XI für die stationäre Pflege gültig für das Ausbildungsjahr 2023 / 2024 |
Azubi nach Altenpflegegesetz |
Hinweis: Die Übergangszeit zur Beendigung der Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz endet am 31.12.2024. Zeitgleich endet auch die Möglichkeit der Refinanzierung. |
SGB V |
Rahmenvertrag nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege für nichtpflegebedürftige Personen (Stand 1.11.2017)
Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 39c SGB V |